Entwurf. Dieser Text ist noch nicht anwaltlich geprüft. Angaben in eckigen Klammern sind Platzhalter. Die Anschrift und ein zweiter Kontaktweg werden vor dem öffentlichen Start ergänzt, die übrigen Angaben spätestens vor dem zahlenden Betrieb.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 18.10.2026 · Entwurf

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Bedingungen gelten für die Nutzung der Software kontura (im Folgenden „kontura“), die Florian van der Galiën, [Straße Hausnummer], [PLZ Ort] (im Folgenden „Anbieter“) als Software-as-a-Service bereitstellt.
  2. kontura richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen (im Folgenden „Nutzer“). Mit der Registrierung bestätigt der Nutzer, dass er kontura für seine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit nutzt. Ein Widerrufsrecht für Verbraucher besteht daher nicht.
  3. Abweichende Bedingungen des Nutzers gelten nicht, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
  4. Für personenbezogene Daten, die der Nutzer in einer Organisation verarbeitet, gilt zusätzlich der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV). Er geht diesen Bedingungen in Fragen des Datenschutzes vor.

§ 2 Beta, Vertragsschluss, Entgelt

  1. kontura befindet sich in einer Beta-Phase. Funktionen können unvollständig sein, sich ändern oder entfallen.
  2. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Nutzer ein Konto anlegt und seine E-Mail-Adresse bestätigt. Der Abschluss des AVV erfolgt beim Anlegen jeder Organisation.
  3. Die Nutzung ist während der Beta kostenlos. Eine spätere kostenpflichtige Nutzung setzt eine neue, ausdrückliche Vereinbarung voraus. Ohne sie entstehen dem Nutzer keine Kosten.

§ 3 Leistungen

  1. kontura ermöglicht es, Kunden zu verwalten, Rechnungen als E-Rechnung (ZUGFeRD oder XRechnung) zu erstellen, vor der Ausstellung gegen die Formatregeln zu prüfen, nach persönlicher Freigabe auszustellen, unveränderbar zu archivieren, per E-Mail zu versenden und zu exportieren. Über eine MCP-Schnittstelle können KI-Assistenten des Nutzers Daten lesen und Entwürfe vorbereiten.
  2. Der Anbieter stellt kontura im aktuellen Entwicklungsstand bereit. Ein Anspruch auf eine bestimmte Verfügbarkeit, auf bestimmte Funktionen oder auf Support besteht während der Beta nicht. Der Anbieter bemüht sich, Wartungsarbeiten anzukündigen und Störungen zügig zu beheben.
  3. Die Prüfung gegen Formatregeln (Schema und Geschäftsregeln) stellt fest, ob eine Rechnung dem gewählten Format entspricht. Sie prüft nicht, ob die Rechnung steuerlich richtig ist.

§ 4 Kein Kassensystem

kontura ist kein Kassensystem und kein elektronisches Aufzeichnungssystem mit Kassenfunktion im Sinne von § 146a AO und § 1 KassenSichV. Es ist nicht für die Erfassung oder Abwicklung von Barumsätzen bestimmt und hat keine technische Sicherheitseinrichtung. Der Nutzer setzt kontura nicht als Kasse ein und erfasst Bargeschäfte in einem dafür geeigneten System.

§ 5 Verantwortung des Nutzers, keine Steuerberatung

  1. Der Nutzer entscheidet selbst über alle steuerlichen Fragen, insbesondere über seinen Steuerstatus (Kleinunternehmer oder Regelbesteuerung), Steuersätze, Pflichtangaben und Korrekturen. Er prüft jede Rechnung vor der Ausstellung.
  2. Hinweise, Vorschläge und Prüfergebnisse in kontura sind Hilfen zur eigenen Entscheidung. Der Anbieter leistet keine Steuer- oder Rechtsberatung und keine Hilfeleistung in Steuersachen im Sinne des Steuerberatungsgesetzes. Im Zweifel holt der Nutzer den Rat einer Steuerberatung ein. Auch der Support beantwortet keine steuerlichen Einzelfragen.
  3. Die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten (insbesondere § 147 AO, § 14b UStG, § 257 HGB) und die Verfahrensdokumentation nach den GoBD liegen beim Nutzer. kontura stellt Archiv und Export als Werkzeug dafür bereit. Der Nutzer exportiert seine Daten regelmäßig und spätestens vor Ende des Abrufzeitraums nach § 10.
  4. Der Nutzer hält seine Zugangsdaten geheim, schützt sein Konto angemessen (empfohlen sind Passkeys oder Zwei-Faktor-Authentifizierung) und informiert den Anbieter unverzüglich bei Verdacht auf Missbrauch.
  5. Der Nutzer ist dafür verantwortlich, dass er die Daten seiner Kunden in kontura verarbeiten und an die von ihm gewählten Empfänger senden darf.

§ 6 KI-Assistenten über MCP

  1. Verbindet der Nutzer einen KI-Assistenten mit kontura, handelt der Assistent im Namen und auf Verantwortung des Nutzers. Abrufe und Entwürfe des Assistenten gelten als Handlungen des Nutzers.
  2. Ein Assistent kann keine Rechnung ausstellen. Jede Ausstellung gibt der Nutzer selbst in der Weboberfläche frei, nachdem er die geprüfte Rechnung gesehen hat.
  3. Den Assistenten und seinen Anbieter wählt der Nutzer aus. Daten, die der Assistent abruft, gelangen an dessen Anbieter. Der Anbieter von kontura ist für den Assistenten, sein Modell und die Datenverarbeitung bei dessen Anbieter nicht verantwortlich.
  4. Der Nutzer kann jede Verbindung jederzeit in kontura widerrufen.

§ 7 Nutzungsrechte und Pflichten bei der Nutzung

  1. Der Nutzer erhält für die Laufzeit das einfache, nicht übertragbare Recht, kontura für eigene geschäftliche Zwecke zu nutzen.
  2. Der Nutzer greift nicht auf Daten anderer Nutzer zu, umgeht keine Sicherheits- oder Begrenzungsmechanismen und belastet kontura nicht übermäßig, etwa durch automatisierte Massenabfragen außerhalb der MCP-Schnittstelle.
  3. Der Anbieter kann den Zugang vorübergehend sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Verstoß oder eine Gefahr für die Sicherheit bestehen. Er informiert den Nutzer und hebt die Sperre auf, sobald der Grund entfällt.

§ 8 Rechte an den Daten

Die Daten des Nutzers bleiben seine Daten. Der Anbieter verwendet sie nur, um kontura bereitzustellen, und nach dem AVV. Er wertet sie nicht für eigene Zwecke aus und verwendet sie nicht zum Training von KI-Modellen.

§ 9 Haftung

  1. Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistig verschwiegenen Mängeln und im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
  2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur, wenn er eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, also eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens auf [Höchstbetrag in EUR] je Schadensfall und [Höchstbetrag in EUR] je Kalenderjahr.
  3. Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen.
  4. Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nach den Absätzen 1 bis 3 nur in dem Umfang, der auch bei regelmäßigem Export der Daten durch den Nutzer (§ 5 Abs. 3) entstanden wäre.
  5. Steuern, die der Nutzer als Rechnungsaussteller schuldet (zum Beispiel nach § 14c UStG), sind kein Schaden, den der Anbieter ersetzt, soweit sie auf einer Entscheidung des Nutzers nach § 5 beruhen.
  6. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

§ 10 Laufzeit, Kündigung, Daten nach Vertragsende

  1. Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit.
  2. Der Nutzer kann jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Bis eine Kündigungsfunktion in der App verfügbar ist, genügt eine Nachricht an hallo@flori.dev.
  3. Der Anbieter kann mit einer Frist von zwei Monaten in Textform kündigen, zum Beispiel zum Ende der Beta.
  4. Das Recht beider Seiten zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  5. Nach Vertragsende kann der Nutzer seine Daten 30 Tage lang lesen und exportieren (Abrufzeitraum). In dieser Zeit ist die Organisation geschlossen: Lesen und Export bleiben möglich, neue Rechnungen und andere Änderungen nicht. Auf Wunsch unterstützt der Anbieter den Wechsel zu einem anderen Anbieter, indem er die Daten nach der Anlage in maschinenlesbaren Formaten bereitstellt.
  6. Nach Ablauf des Abrufzeitraums löscht der Anbieter alle Daten der Organisation (Rechnungen und Archiv, Zahlungen, Kunden, Unternehmensdaten, Protokoll, Mitgliedschaften, Einladungen und Zugänge für KI-Assistenten), soweit keine gesetzliche Pflicht zur Speicherung beim Anbieter besteht. Das Benutzerkonto löscht der Anbieter auf Wunsch, wenn es keiner anderen Organisation mehr angehört. Der Anbieter bewahrt die Daten nicht für den Nutzer auf, es sei denn, beide Seiten vereinbaren das gesondert (zum Beispiel einen Archivzugang). Der Nutzer bleibt für seine Aufbewahrungspflichten selbst verantwortlich (§ 5 Abs. 3).

§ 11 Änderungen dieser Bedingungen

  1. Der Anbieter kann diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn ein sachlicher Grund besteht, etwa Gesetzesänderungen, neue Funktionen oder das Ende der Beta, und die Änderung den Nutzer nicht unangemessen benachteiligt.
  2. Der Anbieter teilt Änderungen mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mit. Widerspricht der Nutzer nicht bis zum Inkrafttreten, gelten die Änderungen als angenommen. Auf diese Folge weist der Anbieter in der Mitteilung hin. Widerspricht der Nutzer, kann jede Seite den Vertrag zum Inkrafttreten der Änderung kündigen.
  3. Die Einführung von Entgelten ist keine Änderung nach Absatz 1. Sie bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Nutzers (§ 2 Abs. 3).

§ 12 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Ist der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag [Ort des Anbieters].
  3. Erklärungen nach diesem Vertrag können in Textform (zum Beispiel per E-Mail) abgegeben werden.
  4. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Anlage: Exportierbare Daten

Der Nutzer kann die Daten seiner Organisation als ZIP-Datei unter „Archiv & Export“ herunterladen, für ein Kalenderjahr oder vollständig. Die folgende Liste beschreibt alle Daten, die exportiert werden können (Art. 25 Abs. 2 Data Act). Daten mit dem Stand „auf Anforderung“ sind nicht im Export enthalten; der Anbieter stellt sie auf Anforderung als maschinenlesbare Datei (JSON oder CSV) bereit.

Daten Format Stand
Ausgestellte Rechnungen und Rechnungskorrekturen als Originaldokument PDF, je Rechnung (bei ZUGFeRD mit eingebetteter XML) verfügbar
Strukturierte Rechnungsdaten im Original XML (ZUGFeRD/Factur-X oder XRechnung), je Rechnung verfügbar
Rechnungsliste mit Netto, Steuer und Brutto je Steuersatz und Steuerstatus CSV verfügbar
Hash-Kette mit Reihenfolge und Prüfsummen aller ausgestellten Rechnungen JSON verfügbar
Vollständige Snapshots der ausgestellten Rechnungen mit Positionen, Verkäufer- und Empfängerdaten JSON verfügbar
Zahlungen CSV verfügbar
Ereignisprotokoll CSV verfügbar
Validierungsberichte je Rechnung (Regelwerk, Version, Befunde) JSON verfügbar
Stammdatenhistorie (jede gespeicherte Fassung der Unternehmensdaten) JSON verfügbar
Kundenstammdaten JSON verfügbar
Rechnungsentwürfe JSON auf Anforderung
Strukturbeschreibung der Exportdateien (Beschreibungsstandard der Finanzverwaltung, Feldbeschreibungen) XML und Text verfügbar

Nicht exportiert werden Daten, die nur dem internen Betrieb und der Sicherheit dienen: Sitzungen, Zähler für Anmeldeversuche, Passwort-Hashwerte, Geheimnisse der Zwei-Faktor-Authentifizierung, Passkey-Schlüssel, OAuth-Token und Signaturschlüssel sowie Server-Protokolle.